Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten:
a) | die Bezeichnung der versäumten Frist oder der versäumten mündlichen Verhandlung; | |||||||||
b) | die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 308 Abs. 1); | |||||||||
c) | die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung oder der Versäumung der mündlichen Verhandlung notwendig sind; | |||||||||
d) | die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind. |
Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten:
a) | die Bezeichnung der versäumten Frist oder der versäumten mündlichen Verhandlung; | |||||||||
b) | die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 308 Abs. 1); | |||||||||
c) | die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung oder der Versäumung der mündlichen Verhandlung notwendig sind; | |||||||||
d) | die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind. |