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I.
Steuerklasse I.
1. | Der Ehegatte, | |||||||||
2. | die Kinder | |||||||||
a) | die | |||||||||
| die Stiefkinder. |
II.
Steuerklasse II.
Die Abkömmlinge der in der Steuerklasse I Z |
III.
Steuerklasse III.
1. | Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, | |||||||||
2. | die Stiefeltern, | |||||||||
3. | die voll- und halbbürtigen Geschwister. |
IV.
Steuerklasse IV.
1. | Die Schwiegerkinder, | |||||||||
2. | die Schwiegereltern, | |||||||||
3. | die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern. |
V.
Steuerklasse V.
Steuerklasse VAlle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.
|
(2) Im Falle des § 3 Abs. 1 Z. 8 gilt als Geschenkgeber der zuletzt Berechtigte; in den Fällen des § 2 Abs. 2 Z. 1 und § 3 Abs. 1 Z. 7 ist der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Geschenkgeber zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien gemacht ist.
I.
Steuerklasse I.
1. | Der Ehegatte, | |||||||||
2. | die Kinder | |||||||||
a) | die | |||||||||
| die Stiefkinder. |
II.
Steuerklasse II.
Die Abkömmlinge der in der Steuerklasse I Z |
III.
Steuerklasse III.
1. | Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, | |||||||||
2. | die Stiefeltern, | |||||||||
3. | die voll- und halbbürtigen Geschwister. |
IV.
Steuerklasse IV.
1. | Die Schwiegerkinder, | |||||||||
2. | die Schwiegereltern, | |||||||||
3. | die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern. |
V.
Steuerklasse V.
Steuerklasse VAlle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.
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(2) Im Falle des § 3 Abs. 1 Z. 8 gilt als Geschenkgeber der zuletzt Berechtigte; in den Fällen des § 2 Abs. 2 Z. 1 und § 3 Abs. 1 Z. 7 ist der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Geschenkgeber zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien gemacht ist.