Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 94e. Verordnungen
Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.Soweit Verordnungen nicht gemäß Paragraph 94, vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.
§ 94e. Verordnungen
Soweit Verordnungen nicht gemäß § 94 vom Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.Soweit Verordnungen nicht gemäß Paragraph 94, vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erlassen sind, steht ihre Erlassung den Ländern zu.