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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wird die Firma einer Gesellschaft geändert oder der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt oder tritt ein neuer(1) Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken.
(2) Die Gesellschafter in, welche die Gesellschaft einvertreten sollen, so ist dies ebenfallshaben ihre Namensunterschrift zur Eintragung in das Firmenbuch anzumeldenAufbewahrung bei Gericht zu zeichnen.
Wird die Firma einer Gesellschaft geändert oder der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt oder tritt ein neuer(1) Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken.
(2) Die Gesellschafter in, welche die Gesellschaft einvertreten sollen, so ist dies ebenfallshaben ihre Namensunterschrift zur Eintragung in das Firmenbuch anzumeldenAufbewahrung bei Gericht zu zeichnen.