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Jedes Mitglied einer mit beschränkter Haftung errichteten Genossenschaft haftetist im FalleFall des ConcursesKonkurses oder der Liquidation für deren Verbindlichkeitenverpflichtet, in soferneausstehende Einlagen einzuzahlen, soweit dies zur Befriedigung der GesellschaftsvertragGläubiger erforderlich ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder nachschusspflichtig, sofern der Genossenschaftsvertrag dies nicht ausschließt. Die Nachschusspflicht beträgt mangels abweichender Regelung im Genossenschaftsvertrag für jeden Geschäftsanteil einen höheren Haftungsbetrag festsetzt, nicht nur mit seinen Geschäftsantheilen, sondern auch noch mit einem weiteren BetrageBetrag in der Höhe derselbendesselben. Im Genossenschaftsvertrag kann ein höherer Haftungsbetrag festgesetzt oder die Nachschusspflicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Jedes Mitglied einer mit beschränkter Haftung errichteten Genossenschaft haftetist im FalleFall des ConcursesKonkurses oder der Liquidation für deren Verbindlichkeitenverpflichtet, in soferneausstehende Einlagen einzuzahlen, soweit dies zur Befriedigung der GesellschaftsvertragGläubiger erforderlich ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder nachschusspflichtig, sofern der Genossenschaftsvertrag dies nicht ausschließt. Die Nachschusspflicht beträgt mangels abweichender Regelung im Genossenschaftsvertrag für jeden Geschäftsanteil einen höheren Haftungsbetrag festsetzt, nicht nur mit seinen Geschäftsantheilen, sondern auch noch mit einem weiteren BetrageBetrag in der Höhe derselbendesselben. Im Genossenschaftsvertrag kann ein höherer Haftungsbetrag festgesetzt oder die Nachschusspflicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.