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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Abs. 23 aufgehoben durch Art. 2, BGBl. I Nr. 157/2020)Anmerkung, Absatz 23, aufgehoben durch Artikel 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2020,)
(Anm.: Abs. 23 aufgehoben durch Art. 2, BGBl. I Nr. 157/2020)Anmerkung, Absatz 23, aufgehoben durch Artikel 2,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2020,)