§ 29 FBG

Firmenbuchgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

(1) Das Hauptbuch istund die Urkundensammlung sind durch Speicherung der Eintragungen in einer Datenbank zu führen (Datenbank des Firmenbuchs).

(2) Die Urkundensammlung ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten als Teil der Datenbank des Firmenbuchs zu speichern.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.2006

(1) Das Hauptbuch istund die Urkundensammlung sind durch Speicherung der Eintragungen in einer Datenbank zu führen (Datenbank des Firmenbuchs).

(2) Die Urkundensammlung ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten als Teil der Datenbank des Firmenbuchs zu speichern.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten