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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bei Europäischen Gesellschaften (SE) sind die für Aktiengesellschaften gemäß § 5 vorgesehenen Angaben, bei Europäischen Genossenschaften (SCE) sind die für Genossenschaften gemäß § 6 vorgesehenen Angaben sowie jeweils folgende weitere Angaben einzutragen: Bei Europäischen Gesellschaften (SE) sind die für Aktiengesellschaften gemäß Paragraph 5, vorgesehenen Angaben, bei Europäischen Genossenschaften (SCE) sind die für Genossenschaften gemäß Paragraph 6, vorgesehenen Angaben sowie jeweils folgende weitere Angaben einzutragen:
Bei Europäischen Gesellschaften (SE) sind die für Aktiengesellschaften gemäß § 5 vorgesehenen Angaben, bei Europäischen Genossenschaften (SCE) sind die für Genossenschaften gemäß § 6 vorgesehenen Angaben sowie jeweils folgende weitere Angaben einzutragen: Bei Europäischen Gesellschaften (SE) sind die für Aktiengesellschaften gemäß Paragraph 5, vorgesehenen Angaben, bei Europäischen Genossenschaften (SCE) sind die für Genossenschaften gemäß Paragraph 6, vorgesehenen Angaben sowie jeweils folgende weitere Angaben einzutragen: