Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 128. Ist die Eintragung der AußerkraftsetzungAußer-Kraft-Setzung eines Patentes in das Patentregister durch das Patentamt aus Versehen erfolgt, so hat das Patentamt nach Feststellung des Versehens die Löschung dieser Eintragung zu verfügen und kundzumachenbekanntzumachen. Inzwischen im guten Glauben erworbene Rechte dritter Personen bleiben in einem solchen Fall wie im Fall der Wiederaufnahme gewahrt.
§ 128. Ist die Eintragung der AußerkraftsetzungAußer-Kraft-Setzung eines Patentes in das Patentregister durch das Patentamt aus Versehen erfolgt, so hat das Patentamt nach Feststellung des Versehens die Löschung dieser Eintragung zu verfügen und kundzumachenbekanntzumachen. Inzwischen im guten Glauben erworbene Rechte dritter Personen bleiben in einem solchen Fall wie im Fall der Wiederaufnahme gewahrt.