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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Vorverfahren.
Nach dem Einlangen der BerufungsactenBerufungsakten beim BerufungsgerichteBerufungsgericht hat der Vorsteher dieses Gerichtes oder ein vom Vorsteher mit den Verrichtungen eines Vorsitzenden des Berufungssenates betrauterbetraute Richter die Berufungsacten einer PrüfungBerufungsakten zu unterziehenprüfen.
Vorverfahren.
Nach dem Einlangen der BerufungsactenBerufungsakten beim BerufungsgerichteBerufungsgericht hat der Vorsteher dieses Gerichtes oder ein vom Vorsteher mit den Verrichtungen eines Vorsitzenden des Berufungssenates betrauterbetraute Richter die Berufungsacten einer PrüfungBerufungsakten zu unterziehenprüfen.