Kommentar zum § 4 GehG

Erwin am 10.03.2025

Kinderzuschuss für leibliche Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

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Hallo liebes jusline Forum.
Mein Name ist Erwin und ich bin Schulwart in einer Bundesschule.
Da ich finanziell nicht sehr gut dastehe, muss ich um jeden Cent kämpfen...
Eine Frage zu Punkt 1.1:
Ich zahle für 2 Kinder Alimente.
Die Kinder wohnen bei der Kindesmutter.
Ich verstehe es so:
Der Kinderzuschuss gilt für mich, da es meine leiblichen Kinder sind und ich auch für meine Kinder volle Alimente bezahle.
Die Kindesmutter bezieht für beide Kinder die Familienbeihilfe.
Des weiteren hat die Kindesmutter keinen Anspruch darauf, da sie nicht beim Bund beschäftigt ist. Sie arbeitet in der Privatwirtschaft.
Nun habe ich die Info bekommen, dass ich den Kinderzuschuss nur bekomme, wenn die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.
Das gilt aber meiner Meinung nach nur für Punkt 1.4
Liege ich mit meiner Annahme richtig oder falsch?
Ich danke im Voraus für die Antwort.
Liebe Grüße, Erwin Schrittwieser


§ 4 GehG | 1. Version | 86 Aufrufe | 10.03.25
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Erwin
Zitiervorschlag: Erwin in jusline.at, GehG, § 4, 10.03.2025
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