Kreditinstitute werden mittels § 65 Abs. 1 BWG dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss und den Konzernabschluss (inkl. Anhang) in einem allgemein erhältlichen Bekanntmachungsblatt oder/und in der sog. „Wiener Zeitung“ zu veröffentlichen. Aufgrund der Neustrukturierung der Wiener Zeitung im Jahr 2023, etablierte der Gesetzgeber das digitale Amtsblatt der Republik Österreich. Seit dem Jahr 2023 kann daher die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) nunmehr als Veröffentlichungsort für die Verlautbarungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses gewählt werden.[1]