Kommentar eines Familienrechtsanwalts: Ob einem Kind der Kontakt zu dem nicht betreuenden Elternteil gut tut („zum Wohle des Kindes“), können auch schon unter 14-jährige Kinder (meist) sehr gut selbst beurteilen. In der Praxis werden diese Entscheidung nicht nur vom Gericht beachtet (siehe OGH 8 Ob 25/23v), sondern meist auch von den Eltern akzeptiert. Problematisch ist nur, wenn ein Kind stark vom betreuenden Elternteil beeinflusst oder gar manipuliert wird.