Hallo,
ich habe einen Maklervertrag (Alleinvertretungsvertrag) für den Verkauf eines Einfamilienhauses abgeschlossen. Nicht im Büro des Maklers, sondern bei mir zuhause. Dabei habe ich auch im Zusammenhang mit der Information über mein Rücktrittsrecht nach §11 FAGG den Wunsch nach sofortigen Tätigwerden des Maklers innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist angekreuzt.
Im Falle ich nun auf privatem Weg selbst innerhalb der noch offenen Rücktrittsfrist einen Käufer finde - kann ich trotzdem problemlos und ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten? Und falls dem so ist (was ich vorsichtigerweise mal so annehme), welche allfälligen Kosten seines bis dahin erfolgten Tätigwerdens könnte der Makler denoch in Rechnung stellen?