Personenbetreuungsvertrag zur Dokumentation Übertragung ärztlicher Tätigkeiten gemäß Paragraph 159 GewO 1994.
In diesem Formular geht es um die Anordnung ärztlicher Tätigkeiten. Durchgeführt werden BD Messen,pflegerische Tätigkeiten und die Mitverantwortung Aufsicht bei Medikation.
Unterzeichnet ist es von einer Diplompflegekraft, müsste dies nicht vom Arzt unterzeichnet sein da "Übertragung ärztlicher Tätigkeiten" oder ist die Übertragung durch DGKP zulässig?
Danke für die Klärung