Kommentar zum § 178 StGB

Christian Zauner am 26.09.2021

Zielt 178 StGB nur auf eine infektiöse Person oder auch auf Dritte?

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Wenn jemand eine Handlung setzt, indem er bekannt infektiösen Personen Zugang zu einem Raum mit Nicht-Erkrankten gewährt, trifft §178 StGB dann auch denjeningen, der es nicht unterbindet bzw. die Zusammenkunft ermöglicht, oder nur die infektiöse Person selbst?

Wenn es auf den beschriebenen Nicht-Infektiösen Dritten zutrifft, würde die Handlung nur im Sinne des §178 geschehen sein, wenn zumindest ein der anderen Personen in diesem Raum aufgrund der Zusammenkunft dann infektiös werden?


§ 178 StGB | 1. Version | 2847 Aufrufe | 26.09.21
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Christian Zauner
Zitiervorschlag: Christian Zauner in jusline.at, StGB, § 178, 26.09.2021
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