Kommentar zum § 1319 ABGB

Mäggi am 13.06.2021

Fenster stürzt auf Straße

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Wer haftet wenn sich ein Teil des Fensters löst, das nicht geöffnet ist und auf die Straße fällt und dort ein Fahrzeug beschädigt?

Es handelt sich hier um den oberen Teil eines Fensters, der noch nie vom Mieter geöffnet wurde (Altbau)


§ 1319 ABGB | 1. Version | 912 Aufrufe | 13.06.21
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Mäggi
Zitiervorschlag: Mäggi in jusline.at, ABGB, § 1319, 13.06.2021
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