Die Entscheidung 4 Ob 119/20h des Obersten Gerichtshofes steht im Widerspruch zum Gebrauchsmustergesetz. Der „any hardware“-Ansatz ist nicht auf Gebrauchsmuster anwendbar. Im folgenden Artikel wird dieser Widerspruch analysiert: http://pamt.at/86i1
Keywords: 4Ob119/20h OGH GMG