Ich hätte gerne eine Erläuterung zu dem Kommentar von lexlegis.
Bzgl. der Angabe, dass das gestohlene Gut auf einem legalen Markt verkaufbar sein muss.
Von welchem Delikt wäre dann auszugehen, wenn beispielsweise Suchtgift gestohlen wird, dessen Verkauf auf einem legalen Markt ja ebenso verboten ist?