Die Europäische Union hat die Zuständigkeit für die technischen und flugbetrieblichen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Betriebsmasse über 150 kg (vgl. die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sowie die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen) und zur Regelung des Betriebes von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrzeugsystemen (RPAS und unbemannte Ballone) im Luftverkehr (vgl. die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung) übernommen. Darauf soll in dieser Bestimmung Rücksicht genommen werden.