Kommentar zum § 24h LFG

Amicus am 05.12.2017

Austro Control

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Die für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 erforderlichen Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen sollen von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde unter Bedachtnahme des öffentlichen Interesses der Sicherheit der Luftfahrt in Form von Lufttüchtigkeits- bzw. Betriebstüchtigkeitshinweisen erlassen und in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Art und der Umfang der zur Feststellung der Lufttüchtigkeit erforderlichen Überprüfungen, die Kennzeichnung, die Ausrüstungserfordernisse sowie die für den Betrieb erforderliche Befähigung für den Piloten festzulegen sein. 


§ 24h LFG | 1. Version | 862 Aufrufe | 05.12.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Amicus
Zitiervorschlag: Amicus in jusline.at, LFG, § 24h, 05.12.2017
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