Ich habe Grenzbebauung und Fensterrecht geerbt, musste "zur weiteren Duldung übernehmmen". Das Dokumment ist aus dem Jahr 1971. und leider nicht mehr zu finden. Die Nachbarnhaus liegt 1.6m von den Zaun entfernt und hat die Fenstern im EG, OG und DG. Worauf muss ich in diesem Sinn achten in dem Fall dass ich auch weiter bauen will? Meiner Grundstück selbst ist ca 15 m. breit.