Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung trotz Auslandszulage Mehrkosten wie Miete, Internet, allgemeine Betriebskosten für das Haus, die alle Bewohner betreffen usw. absetzen oder hat das Finanzamt recht, wenn es derartige Angaben herausstreicht mit der Begründung, dass sie durch die Auslandszulage, die steuerfrei ist, gedeckt ist.