Kommentar zum § 11 StGB

lexlegis am 24.01.2017

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.... "unfähig ist das Unrecht seiner Tat einzusehen" = Diskretionsfähigkeit

"oder nach dieser Einsicht zu handeln...." = Dispositionsfähigkeit


§ 11 StGB | 1. Version | 5391 Aufrufe | 24.01.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: lexlegis
Zitiervorschlag: lexlegis in jusline.at, StGB, § 11, 24.01.2017
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