Rechtsanwalt Dr. Clemens Lintschinger; MSc am 29.11.2016
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Es ist nicht sittenwidrig, die Mitgliedschaft zu einem Verein von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen (vgl. OGH 29.11.2013 8 Ob 112/13y ).