Kommentar zum § 20 Stmk. BauG

berners am 15.03.2016

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Die Einzelheiten sind im Anzeigeverfahren nach § 33 geregelt. Dort sind in Abs. 4 einzelne Versagungsgründe aufgeführt, die im Kernbereichen des Baurechts liegen und nicht etwa im Zivilrecht. 
§ 20 Stmk. BauG | 1. Version | 834 Aufrufe | 15.03.16
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: berners
Zitiervorschlag: berners in jusline.at, Stmk. BauG, § 20, 15.03.2016
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