(1) Die Änderung des § 7 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 105/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(2) Die Änderung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 98/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Oktober 2012, in Kraft.(3) Die Änderung des § 4 Z. 2 durch die Novel... mehr lesen...
In folgenden Orten, in denen auf Grund von Sport- und Freizeiteinrichtungen ein besonderer Zustrom ortsfremder Personen gegeben ist, sind der Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden im Handel mit Sportartikeln, Ansichtskarten, Fotoartikeln, Toilettena... mehr lesen...