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(1) Die Änderung des § 7 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 105/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 98/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Oktober 2012, in Kraft.
(3) Die Änderung des § 4 Z. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 97/2017 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. November 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 105/2011, LGBl. Nr. 98/2012, LGBl. Nr. 97/2017
(1) Die Änderung des § 7 Z 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 105/2011 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) Die Änderung des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 98/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Oktober 2012, in Kraft.
(3) Die Änderung des § 4 Z. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 97/2017 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. November 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 105/2011, LGBl. Nr. 98/2012, LGBl. Nr. 97/2017