1 Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.2 Ebenso ist zu bestrafen, wer a... mehr lesen...
1 Wer als Amtsträger unmittelbar oder mittelbar Mittel oder Vermögenswerte verwaltet und diese Mittel entgegen ihrer Zweckbestimmung bindet oder ausbezahlt oder sonstige Vermögenswe... mehr lesen...
1 Wer in Bezug auf Ausgaben, die nicht in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe Abs. 5 stehen, Mittel oder Vermögenswerte aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union oder aus den... mehr lesen...
1 Wer bei einem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag stellt, ein Angebot legt oder Verhandlungen führt, die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auftraggeber ... mehr lesen...
1 Wer ein Gewinnerwartungssystem, dessen Teilnehmern gegen Einsatz ein Vermögensvorteil unter der Bedingung in Aussicht gestellt wird, daß diesem oder einem damit im Zusammenhang stehen... mehr lesen...
1 Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solche... mehr lesen...
1 Die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Diebstahls, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschla... mehr lesen...
1 Wer eine Sachbeschädigung, eine Datenbeschädigung, eine Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, einen Diebstahl mit Ausnahme der in den §§ 129 Ab... mehr lesen...
1 Wegen Geldwäscherei ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde § 151 Abs. 3 von seinem Verschulden erfahren hat, durch Mitteilung an die Behörde o... mehr lesen...
1 Wer1.Vermögensbestandteile, die aus einer kriminellen Tätigkeit Abs. 5 herrühren, mit dem Vorsatz, ihren illegalen Ursprung zu verheimlichen oder zu verschleiern oder eine an... mehr lesen...