1 Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Raus... mehr lesen...
1 Wer es mit dem Vorsatz, daß vorsätzlich eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen werde, unterläßt, ihre unmittelbar bevorstehende oder schon begonnene Ausführung zu ... mehr lesen...
Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er1.den Versammlungsraum unzugänglich macht,2.eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hin... mehr lesen...
1 Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,1.zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kri... mehr lesen...
1 Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zur Begehung einer terroristischen Straf... mehr lesen...
1 Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn e... mehr lesen...
1 Wer unbefugt eine bewaffnete oder zur Bewaffnung bestimmte Verbindung aufstellt oder eine bestehende Verbindung bewaffnet, sich in dieser Verbindung führend betätigt, für sie Mitg... mehr lesen...
1 Wer ein Medienwerk, das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, zur Begehung einer terroristischen Straftat § 278c Abs. 1 Z 1 bis 9 oder 10 mit den im § 278e genannte... mehr lesen...
1 Wer eine andere Person in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoff, Schuss- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder in einer anderen ebenso sch&au... mehr lesen...
1 Wer eine terroristische Vereinigung Abs. 3 anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.2 Wer sich als Mitglied § 278 Abs. 3 a... mehr lesen...