Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 08.03.2023

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu EU/EWR - Anerkennungsverordnung (EE-AV) aktualisiert


§ 1 EE-AV

(1)Absatz einsDer Landeshauptmann hat auf Antrag mit Bescheid die tatsächliche Ausübung von Tätigkeiten (als Vollzeitbeschäftigung oder als entsprechende Teilzeitbeschäftigung) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums... mehr lesen...


§ 2 EE-AV

(1)Absatz einsFolgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von § 1 sind bei den in Abs. 2 genannten Gewerben als ausreichender Nachweis der Befähigung anzuerkennen:Folgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von Paragr... mehr lesen...


§ 3 EE-AV

(1)Absatz einsFolgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von § 1 sind bei den in Abs. 2 genannten Gewerben als ausreichender Nachweis der Befähigung anzuerkennen:Folgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von Paragr... mehr lesen...


§ 4 EE-AV

(1)Absatz einsFolgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von § 1 sind bei den in Abs. 2 genannten Gewerben als ausreichender Nachweis der Befähigung anzuerkennen:Folgende durch Bescheinigungen nachgewiesene Tätigkeiten bzw. Ausbildungen im Sinne von Paragr... mehr lesen...


§ 6 EE-AV

(1)Absatz einsGleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (EU/EWR Anerkennungsverordnung), BGBl. II Nr. 255/2003, außer Kr... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.03.23
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