(1)Absatz einsSchriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können beim Verwaltungsgerichtshof nach Maßgabe technischer Möglichkeiten auf folgende Weise elektronisch eingebracht werden:1.Ziffer einsim Wege des elektronischen Rechtsverkehrs;2.Ziffer 2über elektronische Zustelldienste nach den Bestimm... mehr lesen...
(1)Absatz einsAusfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes und Kopien von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe technischer Möglichkeiten unbeschadet sonstiger Möglichkeiten der elektronischen Zustellung nach den Bestimmungen des 3. Abschnittes des ZustG ... mehr lesen...