Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 27.08.2021

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz 2012, Tiroler (T-PK) aktualisiert


§ 4 T-PK

Spenden an politische Parteien und an sonstige wahlwerbende Parteien im Sinn des § 2 Z 2 PartG, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) den Betrag von 1.000,– Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders in einer Anlage zum Rechenschaftsbericht... mehr lesen...


§ 1 T-PK

(1) Das Land Tirol gewährt im Sinn des § 3 des Parteiengesetzes 2012 – PartG, BGBl. I Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 10/2021, den politischen Parteien in Tirol für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung Förderungen nach Maßgabe der folgenden Bes... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.21
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