Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. August 2013, in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2021 mehr lesen...
(1) Die Reihung der Bewerberinnen/Bewerber gemäß § 26 Abs. 6 LLDG 1985 erfolgt nach objektiven Auswahlkriterien und einem vorgegebenen Punktebewertungsverfahren mit einer maximal erreichbaren Punktezahl von 1.000 Punkten. Die Reihungskriterien und die jeweils erreichbare maximale Punktezahl ergeb... mehr lesen...