Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 08.05.2020

Gesetze 1-1 von 1

1 Paragraf zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) aktualisiert


§ 4 W-GL

(1) Die Landesregierung wird vom Landeshauptmann einberufen. Sie ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern.(2) Hinsichtlich der erforderlichen Zustellungen genügt es, wenn die Sendungen der Post zur Beförderung an die vom Mitglied der Landesregierung bekannt zu gebende in Wien gelegene ... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.05.20
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