(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.das Landeswappena)ohne Berechtigung führt oder von der erteilten Berechtigung abweicht (§ 6) oderb)vor Eintritt der Genehmigungsfiktion oder trotz Versagung gemäß § 7 verwendet oderc)in einer herabwürdigenden Form oder einer Form, die geeignet ist, ein... mehr lesen...
(1) Sonstige Verwendungen des Landeswappens sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, der Landesregierung vor der beabsichtigten Verwendung anzuzeigen. Der Anzeige sind die bildliche Darstellung und eine Beschreibung der geplanten Verwendung anzuschließen.(2) Die Verwendung ist binne... mehr lesen...
1.Der Betrieb von Anlagen, die in Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Jänner 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC Richtlinie), ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8, genannt sind und einer Genehmigung oder Bewi... mehr lesen...
(1) Die Änderung des § 2 Abs. 3, des § 6 Abs. 4, des § 7 Abs. 4 und 6, des § 8 Abs. 1 und 7 und der Überschrift des § 16 sowie der Entfall der §§ 13 und 15 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2017 tritt § 4 Z. ... mehr lesen...
(1) Natürliche oder juristische Personen, die durch einen Umweltschaden1.in ihren Rechten verletzt werden können oder2.dadurch betroffen sind, dass sie in der Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich eingeschränkt werden oder3.ein ausreichendes Interesse an einem Verfahren gemäß § 6 und § 7 A... mehr lesen...