Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 10.08.2019

Gesetze 1-2 von 2

3 Paragrafen zu Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015 (Oö. B-ZG 2015) aktualisiert


§ 8 Oö. B-ZG 2015

(1) Im Einvernehmen mit den zuständigen Organen des Landes Oberösterreich oder der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH kann das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Kepler Universitätsklinikum GmbH oder können die von ihm ermächtigten Organe der Kepler... mehr lesen...


§ 3 Oö. B-ZG 2015

(1) Landesbedienstete, die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG nach dem Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz, LGBl. Nr. 81/2001, zugewiesen sind und in der LNK, der LFKK oder im AKh beschäftigt werden, werden unter Wahrung ihrer Rechte und Pfl... mehr lesen...


§ 2 Oö. B-ZG 2015

(1) Zuweisung ist die Zurverfügungstellung von in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Oberösterreich oder zur Stadt Linz stehenden Landesbediensteten oder Gemeindebediensteten zur Dienstleistung an die im Abs. 3 genannten Rechtsträger (B... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.08.19

6 Paragrafen zu Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz (Oö. LZ) aktualisiert


§ 6 Oö. LZ

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.(2) § 4 Abs. 3 tritt mit dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag in Kraft.(3) Leiter der Geschäftsbereiche der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH sowie allenfalls in... mehr lesen...


§ 5 Oö. LZ

Die Oö. Landesregierung hat im Rahmen der mit der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH und allfälligen Tochtergesellschaften abzuschließenden Einbringungsverträge insbesondere folgende Vertragspunkte aufzunehmen:1.Die jeweilige Kapitalgesellschaft hat für die ihnen zur Dienstleistung zuge... mehr lesen...


§ 4 Oö. LZ

(1) Die Betrauung mit einer leitenden Funktion im Bereich der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften hat nach einer öffentlichen Ausschreibung nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Für diese Betrauung ist das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 nicht anzuwe... mehr lesen...


§ 3 Oö. LZ

(1) Das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH ist ermächtigt, das zur Besorgung der Aufgaben der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften erforderliche Personal für und im Nam... mehr lesen...


§ 2 Oö. LZ

(1) Die Diensthoheit über die der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH und allfälligen Tochtergesellschaften nach § 1 Abs. 1 und 2 zugewiesenen und gemäß §§ 3 und 4 neu aufgenommenen Landesbediensteten steht der Oö. Landesregierung zu. Die mit den Aufgaben des Dienstgebers betrauten Organ... mehr lesen...


§ 1 Oö. LZ

(1) Landesbedienstete, die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes in einer Landeskrankenanstalt beschäftigt waren, werden unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten mit Inkrafttreten dieses Landesgesetzes als Landesbedienstete mit ihrem derzeitigen Dienstort der Oberösterreichischen Ges... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.08.19
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