(1) Im Einvernehmen mit den zuständigen Organen des Landes Oberösterreich oder der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH kann das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied der Geschäftsführung der Kepler Universitätsklinikum GmbH oder können die von ihm ermächtigten Organe der Kepler... mehr lesen...
(1) Landesbedienstete, die am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG nach dem Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz, LGBl. Nr. 81/2001, zugewiesen sind und in der LNK, der LFKK oder im AKh beschäftigt werden, werden unter Wahrung ihrer Rechte und Pfl... mehr lesen...
(1) Zuweisung ist die Zurverfügungstellung von in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Oberösterreich oder zur Stadt Linz stehenden Landesbediensteten oder Gemeindebediensteten zur Dienstleistung an die im Abs. 3 genannten Rechtsträger (B... mehr lesen...