(1)Absatz einsFür die Registrierung oder Zulassung von Betrieben und Anlagen (im Folgenden: Betriebe) sowie Unternehmern nach Artikel 23 oder Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel der Betrieb liegt oder der Unternehmer seinen Sitz hat, z... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Betriebe, Unternehmer oder Personen, die tierische Nebenprodukte oder Materialien1.Ziffer einsabgeben,2.Ziffer 2versenden,3.Ziffer 3befördern oder4.Ziffer 4in Empfang nehmen,haben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit hierüber Aufzeichnungen in nachvollziehbarer und übersicht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2003 treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsdie Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tie... mehr lesen...