(1) Für die Registrierung oder Zulassung von Betrieben und Anlagen (im Folgenden: Betriebe) sowie Unternehmern nach Artikel 23 oder Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel der Betrieb liegt oder der Unternehmer seinen Sitz hat, zuständig.(... mehr lesen...
Betriebe, Unternehmer oder Personen, die tierische Nebenprodukte oder Materialien1.abgeben,2.versenden,3.befördern oder4.in Empfang nehmen,haben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit hierüber Aufzeichnungen in nachvollziehbarer und übersichtlicher Form unter Einhaltung der Datenschutz-Grundve... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2003 treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung), StGBl. N... mehr lesen...