Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 06.01.2018

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Wiener Verzichtsgesetz (W-VerzG) aktualisiert


§ 3 W-VerzG Verweisungen auf andere Gesetze

Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 2 W-VerzG

Die Erklärung über einen Anspruchsverzicht nach § 1 Abs. 1 obliegt den nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organen. mehr lesen...


§ 1 W-VerzG

(1) Die Gemeinde Wien kann auf einen Ersatzanspruch, der ihr gegenüber einem oder einer Bediensteten aus dessen oder deren Handeln bei Erbringung seiner oder ihrer Dienstleistung zusteht, insoweit ganz oder teilweise verzichten, als1.die Hereinbringung der Forderung nach der Lage des Falles unbil... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.01.18
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