(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt auf Grund des § 15 Abs 3 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes das Gesetz vom 1. Juli 1970, LGBl Nr 85, über Auszeichnungen auf dem Gebiete des Sportwesens, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 58/1975, 41/1981, 47/1986, 77/1... mehr lesen...
Zur Erstattung von Verleihungsvorschlägen ist soweit im 1. Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, die Landessportorganisation berechtigt. Die Vorschläge sind zu begründen. mehr lesen...
(1) Das Abzeichen für Landesmeisterinnen und Landesmeister ist eine Plakette, die an der Vorderseite das Landeswappen in farbigem Email, umgeben von einem Lorbeer- und Eichenkranz, und die Inschrift „Landesmeister“ trägt. Mit Ausnahme des Abzeichens, das für die erstmalige Erringung einer Landesm... mehr lesen...
(1) Der Ehrenlorbeer des Salzburger Sports ist eine Plakette, die an der Vorderseite unter dem zur Hälfte herausragenden Landeswappen in farbigem Email auf blauem, von einem Lorbeerkranz umgebenen Emailgrund die Inschrift „Sportehrenlorbeer“ trägt. Je nach der Stufe der Auszeichnung ist der Lorbe... mehr lesen...