Art. 79 ZTG (weggefallen)

ZTG - Ziviltechnikergesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Art. 79 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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