Art. 1 ZaDiG (weggefallen)

ZaDiG - Zahlungsdienstegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Art. 1 ZaDiG seit 31.05.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.06.2018 bis 31.12.9999
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