§ 38 WrJWG 1990

WrJWG 1990 - Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

entfällt; LGBl Nr. 51/2013 vom 16.12.2013

In Kraft seit 17.12.2013 bis 31.12.9999
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