Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1a Wr. KAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1a Wr. KAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1a Wr. KAG