§ 2 Vbg. KASLVSS (weggefallen)

Vbg. KASLVSS - Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern Salzburgs

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
§ 2 Vbg. KASLVSS seit 01.01.2018 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.2018 bis 31.12.9999
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§ 1 Vbg. KASLVSS
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