Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.
In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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