Art. 2 § 18 VÜVB (weggefallen)

VÜVB - Verfassungsübergangsverordnung (V. Ü. V. B.)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Art. 2 § 18 VÜVB (weggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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