§ 3 USchG

USchG - Unterhaltsschutzgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Wo in anderen Bundesgesetzen die §§ 2 oder 3 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1925, BGBl. Nr. 69, über den Schutz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches angeführt sind, tritt an die Stelle dieser Anführung die der entsprechenden Bestimmung des vorliegenden Bundesgesetzes.

In Kraft seit 07.11.1985 bis 31.12.9999
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