§ 18 T-MG Zusammensetzung des Musikschulbeirates
- (1)Absatz einsDem Musikschulbeirat gehören als beschließende Mitglieder das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten der Musikschulen zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzender sowie siebzehn weitere Mitglieder an.
- (2)Absatz 2Dem Musikschulbeirat gehören als beratende Mitglieder an:
- a)Litera ader Leiter der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten des Tiroler Musikschulwerkes zuständigen Organisationseinheit;
- b)Litera bder Leiter der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für das Dienst- und Personalvertretungsrecht der Lehrer an Landesmusikschulen zuständigen Organisationseinheit;
- c)Litera cein beim Amt der Tiroler Landesregierung mit den Angelegenheiten des Tiroler Musikschulwerkes betrauter Bediensteter;
- d)Litera dein Leiter oder Lehrer einer Landesmusikschule;
- e)Litera eder Leiter des Tiroler Landeskonservatoriums;
- f)Litera fder Leiter der Abteilung Musikerziehung in Innsbruck der Hochschule Mozarteum;
- g)Litera geinen auf dem Gebiet der Musikerziehung fachkundigen Vertreter der Bildungsdirektion;
- h)Litera hein Vertreter des Landesverbandes der Tiroler Blasmusikkapellen;
- i)Litera iein Vertreter der Elternschaft.