Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde" (T-EVMMBH) Fundstelle

T-EVMMBH - Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde"

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Kundmachung der Landesregierung vom 27. Jänner 2009 über das Ergebnis des Volksbegehrens "Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde"

LGBl. Nr. 14/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, LGBl. Nr. 56/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2008, wird verlautbart:

In Kraft seit 29.01.2009 bis 31.12.9999
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